Taktisches Pistolen-Training
Fr., 01. Okt.
|Bayreuth
Notfall-Intervention während eines Angriffs oder einer Auseinandersetzung mit bewaffneten Kriminellen und daraus resultierender Gewalteskalationen
Time & Location
01. Okt. 2021, 09:00 MESZ – 02. Okt. 2021, 17:40 MESZ
Bayreuth, Bayreuth, Germany
About the event
Dieses Training zielt auf Notfall-Intervention während eines Angriffs oder einer Auseinandersetzung mit bewaffneten Kriminellen und daraus resultierender Gewalteskalationen.
Es basiert auf der in Israel verwendete Praxis, dem „First Responder“ die Fähigkeiten zu verleihen, um den Konflikt schnell und effektiv unter Kontrolle zu bringen. Ursprünglich entstand dieser Ansatz in der Counter-Terror Protection Agency der Israelischen Regierung (unter Leitung des Shabak), um Konflikte ohne Kollateralschaden schnell zu beenden.
In diesem Training erkläre ich den einzigartigen Ansatz der Israelischen Regierung in Active Shooter Situationen oder Angriffen. Wir trainieren die Reaktion auf Bedrohungen wie:
• schnelles Erreichen der Konfliktzone
• Identifizierung der Zielperson
• Unterscheidung zw. "Freund" und "Feind"
• Schnelles und effizientes Ziehen der Waffe in alle Richtungen
• Point Shooting
• Schießen ein- und zweihändig
• Positionswechsel als Reaktion auf neue und gleichzeitige Angriffe
• Schießen aus kurzer und mittlerer Entfernung
• Versagen der Waffe
• Schießtechniken in Reaktion auf das Verhalten der Zielperson etc.
Es handelt sich nicht um ein Gruppen-Training sondern um Teile der Individual-Fighter-Fähigkeiten, die es dem First Responder ermöglichen, den Konflikt schnell zu klären und dabei am Leben zu bleiben. Der Trainingsort ist in der Nähe von Bayreuth.
Minimum Teilnehmer 8
wer teilnehmen kann: Teilnahmeberechtigt sind Personen:
Die Auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bestätigung nach §55 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind oder denen ein in § 55 Abs. 1 WaffG bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine diesbezügliche Bescheinigung erteilt worden ist.
( siehe §23 I AWaffV)
Sprache: Englisch mit Deutsch